Restrukturierung / StaRUG

Am 01.01.2021 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten, das ein neues Verfahren für die Sanierung von Unternehmen ermöglicht.

Ein Verfahren nach dem StaRUG eignet sich insbesondere für Krisenfälle mit komplexen Finanzierungsstrukturen, in denen vor allem Beiträge der Gläubiger erforderlich sind (insbesondere Neugestaltung der Forderungen und sonstiger Rechte). Im Rahmen eines sog. Restrukturierungsplans ist es möglich, einzelnen Gläubigern gegen ihren Willen einen Sanierungsbeitrag abzuverlangen, wenn die große Mehrheit der übrigen Gläubiger für den Restrukturierungsplan stimmt.

In StaRUG-Verfahren beraten wir sowohl Unternehmen und Geschäftsleitungen als auch Gläubiger und sonstige Planbetroffene. Weiterhin übernehmen wir die Funktion eines Restrukturierungsbeauftragten und/oder Sanierungsmoderators, der zur Überwachung eines StaRUG-Verfahrens von dem jeweils zuständigen Gericht eingesetzt wird.